Aufhebungsvertrag
Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen eine Abfindung zahlen, damit Sie einer Aufhebung Ihres Arbeitsvertrages zustimmen? Dann sind Sie zu beglückwünschen. Entgegen weit verbreiteter Ansicht hat der gekündigte Arbeitnehmer nämlich grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Wann kann gleichwohl eine Abfindung verlangt werden?
Eine Abfindung gibt es nur in folgenden Fällen:
- Wenn der Arbeitgeber das Risiko eines Arbeitsgerichtsverfahrens vermeiden möchte
- wenn durch einen Sozialplan festgelegt wurde, dass der Arbeitgeber im Falle betriebsbedingter Kündigungen eine Abfindung zu zahlen hat oder
- wenn sich im Lauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens ein Auflösungsantrag gestellt wird.
Welche Regeln gibt es für die Höhe der Abfindung?
Für die Höhe der Abfindung gibt es deshalb keine gesetzlichen Vorschriften. Es hat sich jedoch die Übung herausgebildet, für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zu zahlen.
Ist eine Abfindungszahlung steuerlich begünstigt?
In steuerlicher Hinsicht ist eine Abfindungszahlung begünstigt, da sie nicht nach dem allgemeinen Tarif versteuert wird, sondern nach dem so genannten Fünftelungsverfahren. Hat der Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem die Abfindung zufließt, keine weiteren Einkünfte, dann kann er deutlich profitieren.
Kann die komplette Steuerfreiheit der Abfindung erreicht werden?
Ja, das ist möglich, allerdings erfordert dies eine gründliche Überprüfung der Verhältnisse des Einzelfalles. Sprechen Sie uns an!
Welche Auswirkungen hat eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld?
Weiterhin sind die Auswirkungen einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld zu beachten. Normalerweise führt die Vereinbarung einer Vertragsaufhebung gegen Abfindung zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, Ausnahmen gelten, wenn die Abfindung in einem gerichtlichen Verfahren vereinbart wird oder die vorzeitige Vertragsaufhebung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Hier gibt es jetzt neue Entwicklungen, die für den Abfindungsempfänger günstig sind.
Sprechen Sie uns an. Ihr Team für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main:
- Udo Listmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht
- Thomas W. Steinacker, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49 (69) 29723610, Fax: +49 (69) 2972361111, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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