Bankrecht: Kreditrecht

 

Gerne beraten wir Sie im Kreditrecht.

Wussten Sie, dass

  • ein Kreditinstitut bei der Baufinanzierung die Kosten für Wertermittlung nicht durch AGB auf den Kunden abwälzen darf und der Bankkunde einen Anspruch auf Wiedergutschrift haben kann,
  • ein Kreditinstitut auch bei Problemkrediten die Geschäftsbeziehung nicht ohne weiteres kündigen und den Kunden im Regen stehen lassen darf?
  • Vorfälligkeitsentschädigungen von Kreditinstituten häufig unrichtig - aber meist zum Vorteil des Kreditinstituts - berechnet werden?
  • Kreditbürgschaften von einkommens- und vermögenslosen Angehörigen wegen sittenwidriger Überforderung oft als unwirksam betrachtet werden?
  • auch die Bezeichnung als "2. Darlehensnehmer" im Kreditvertrag dann nicht bindend ist?
  • Kredite u. U. nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn der Kreditvertrag Formfehler beinhaltet (zB Falschangabe der Kreditvermittlungskosten, unrichtig berechneter effektiver Jahreszins)!
  • Kreditverträge unwirksam sein können, die zu Lasten des Anlegers durch Treuhänder abgeschlossen wurden (Stichwort: Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz)?
  • Kreditverträge u. U. nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kreditinstitut planmäßig den Vertrieb von so genannten "Schrottimmobilien" förderte (so genannter Einwendungsdurchgriff)?



 

Ihr Team für Bankrecht in Frankfurt am Main:


 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de