Arbeitsrecht: Wichtige Gesetze
Die wichtigsten Gesetze zum Arbeitsrecht:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Entleih-Unternehmen
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG): Es regelt die Frage, wann die Arbeitsgerichte zuständig sind und welche Regeln gelten.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Regelt die tägliche Arbeitszeit
- Aufenthaltsgesetz: Regelt in §§ 39 ff. die Arbeitserlaubniserteilung für Nicht EU-Ausländer
- Berufsbildungsgesetz: Schutzvorschriften für Auszubildende
- Betriebsrentengesetz: Gesetz über die betriebliche Altersversorgung
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Regelt Errichtung und Rechte eines Betriebsrats
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz: Mindestvorschriften für Urlaubsgewährung
- Einkommensteuergesetz (EStG): Wichtige Vorschriften zum Lohnsteuerrecht in §§ 38 f.
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): Regelt ua die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Zentrale Schutzvorschriften für Betriebe ab 10 Beschäftigte
- Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosenhilfe)
- Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung)
- Sozialgesetzbuch V (Ges. Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch VI (Ges. Rentenversicherung)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
Neben den gesetzlichen Vorschriften sind im Arbeitsrecht Regelungen aus Tarifvetrag denkbar. Insbesondere sind die tarifvertraglichen Verfallsklauseln zu bechten. Tarifvertragliche Regelungen können sich ergeben, wenn sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite tarifgebunden sind oder wenn es sich um sog. allgemeinverbindliche Normen handelt.
Arbeitsrechtliche Ansprüche können sich überdies auch aus so genannter Betriebsvereinbarung ergeben, d.h. aus Vereinbarungen, die unter Mitwirkung des Betriebsrates zu Stande kamen.
Ihr Team für Arbeitsrecht:
- Rechtsanwalt Udo Listmann,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Thomas Steinacker, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwälte Jutta Bleichner u. Dirk Pohl (nur Steuer- und Sozialversicherungsfragen)
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