Architektenhaftung

 

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Architektenhaftung.

 

Zeigen sich an einem Bau Mängel, dann stellt sich oft die Frage nach der Verursachung. Ist z. B. der Keller feucht, dann kann dies eine Vielzahl von Ursachen haben.

 

Wer einen Architekten beauftragt hat, den Bau zu planen und zu überwachen, der kann in einem solchen Fall in aller Regel den Architekten in Anspruch nehmen, ohne die zuvor die genaue Schadensursache klären zu müssen. Der Architekt ist dafür verantwortlich, dass das von ihm entwickelte Bauprojekt dem gegenwärtigen Stand der Technik in Sachen Baukunst entspricht. 

 

Ebenso ist der Architekt dafür verantwortlich, dass die Arbeiten in geordneter Weise aufeinander abgestimmt erfolgen und unnötige Aufwendungen vermieden werden. Planungsfehler führen regelmäßige zum Schadensersatz.

 

Selbstverständlich haftet der Architekt auch dafür, wenn er es unterlässt, notwendig erscheinende Voruntersuchungen anzustellen (z.B. Bebaubarkeit des Untergrundes, Prüfung auf Feuchtigkeitsprobleme).

 

Ebenso ist der Architekt dafür verantwortlich, dass das Gebäude in bauplanungsrechtlicher Hinsicht genehmigungsfähig ist.

 

Insbesondere bei Großprojekten ist eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflichtversicherung des Architekten zwingend erforderlich.

 

Wir beraten Sie im Bereich der Architektenhaftung gerne.

 

Ihre Ansprechpartner:

  • RA Udo Listmann, Rechtsanwalt
  • RA Andreas Moses, Rechtsanwalt
  • RA Jens Schneider, Rechtsanwalt

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de