Berufshaftungsrecht: Geschäftsführerhaftung

 

Der Geschäftsführer ist der GmbH gegenüber für sein Handeln grundsätzlich voll verantwortlich. Verletzt er seine Pflichten, so ist er persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen dafür einstandspflichtig.

 

Eine Pflichtverletzung ist dabei eindeutig gegeben, wenn die Zuständigkeitsvorschriften des Geschäftsführervertrages verletzt werden. Daneben gibt es unzählige weitere gesetzliche Vorschriften z.B. des GmbH-Rechts, die vom Geschäftsführer zu beachten sind. Unkenntnis schützt hierbei nicht.

 

Bereits ab einer mittelgroßen GmbH hat die Geschäftsleitung ein Risikomanagement einzurichten, § 91 II AktG

 

Jedoch kann der Geschäftsführer nicht nur haften, wenn er gegen Gesetze verstößt. Soweit eine Verantwortlichkeit festgestellt werden kann, haftet der Geschäftsführer der GmbH auch auf Schadensersatz für nicht optimale Leistungserbringung, ungünstige Einkäufe, etc.

 

Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer persönlich für die ordnungsgemäße Erklärung und Abführung aller Steuern nach § 68 Abgabenordnung.

Des weiteren haftet der Geschäftsführer unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppungshaftung Gläubigern gegenüber.

 

Wegen des hohen Haftungsrisikos ist es üblich geworden, dass Fremdgeschäftsführer den Abschluss einer D&O-Versicherung verlangen.

Gesellschafter-Geschäftsführer verzichten oft auf eine solche Versicherung. Zu Unrecht. Denn wenn die Gesellschaft in Insolvenz gerät, dann steht der Geschäftsführer letztlich ebenso wie ein Fremdgeschäftsführer da und sieht sich einem Haftungsverlangen des Insolvenzverwalters hilflos ausgeliefert.

 

Ein weiteres Thema ist die verdeckte Gewinnausschüttung. Werden ungerechtfertigte Sondervorteile festgestellt, so haftet der Geschäftsführer auch schon vor der Insolvenz - nämlich gegenüber dem Finanzamt.

 

Wir beraten Sie gerne.

 

Ihre Ansprechpartner:

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Notar, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49 (69) 29723610, Fax: +49 (69) 2972361-111, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de