Berufshaftungsrecht: Steuerberaterhaftung
Versäumt der Steuerberater Fristen, oder berät er seinen Mandanten fehlerhaft, dann muss er grundsätzlich für den entstandenen finanziellen Schaden einstehen.
Um einen Anspruch vor Gericht durchzusetzen, muss der Anspruchssteller folgendes vortragen:
- Nachweis einer steuerlichen Mehr-Belastung aufgrund ungünstiger Gestaltung, Versäumung von Fristen
- Nachweis einer geringeren steuerlichen Belastung bei Alternativverhalten
- Nachweis einer Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters (Fristversäumnis, Aufklärungspflicht, Gestaltungsmangel)
- Nachweis der Ursächlichkeit (Kausalität) der Pflichtverletzung für den Schaden
Typische Einwendungen des Beraters bzw. seiner Versicherung sind:
- Bestreiten einer steuergünstigeren Alternativlösung
- Bestreiten des Pflichtenumfanges
- Behauptung ordnungsgemäßer Pflichterfüllung
- Berufung auf Verjährung und /oder Verwirkung
- Einwand überwiegenden Mitverschuldens zB durch Unterlassen der Einlegung von Rechtsmitteln
Für die Verjährungsfrage ist wichtig, dass der Schaden dabei nicht schon mit der nachteiligen Sachverhaltsgestaltung, sondern erst mit dem Zugang der belastenden Steuerbescheide als enstanden gilt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt idR die 3-jährige Verjährung.
Sie sehen: Will man vor Gericht Schadensersatz zugesprochen erhalten, so ist eine komplette Aufarbeitung der steuerlichen Sach- und Rechtsanlage erforderlich. Dies kostet zwar viel Zeit, dieser Einsatz ist aber unumgänglich.
Übrigens: Nach der Rechtsprechung kann der Steuerberater auch verpflichtet sein, die in einem Strafverfahren verhängte Geldbuße zu erstatten. So hat das Landgericht Hanau kürzlich einen Steuerberater dazu verurteilt, den Großteil einer Geldbuße zu übernehmen. Sowohl OLG Frankfurt als auch der BGH sahen keine Gründe, das Urteil abzuändern (BGH, Urt. vom 15.4. 2010, IX ZR 189/09).
Ihr Team für Steuerberaterhaftungssachen:
- Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt u. Steuerberater
- Nicole Sauerwein-Pittich, Rechtsanwältin
- Dirk Pohl, Rechtsanwalt
- Martin Weiler, Rechtsanwalt u. Steuerberater
Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Notar, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49 (69) 29723610, Fax: +49 (69) 2972361-111, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
.
