Berufshaftungsrecht: Testamentsvollstreckerhaftung
Die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers ist kein reines Ehrenamt. Der Testamentsvollstrecker haftet für Fehleinschätzungen, versäumte Fristen, nicht abgebene Steuererklärungen grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen.
Dies gilt auch dann, wenn er die Tätigkeit unentgeltlich und aus Freundschaft zum Verstorbenen übernommen hatte. Nicht selten werden Testamentsvollstrecker von den Erben nach Abwicklung der Vollstreckung auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Auch haftet der Testamentsvollstrecker für die Abgabe der Steuererklärung und die Zahlung der Steuern.
Die Tätigkeit ist also durchaus als risikoreich einzustufen.
Die Beratung durch uns ist für den Testamentsvollstrecker in aller Regel kostenlos, denn für die Kosten sachkundiger Beratung muss der Nachlass aufkommen. Entsprechendes gilt für die nötigen Steuererklärungen, die wir Ihnen über unsere Steuerberatungsgesellschaft ebenfalls erstellen können.
Ihre Ansprechpartner für Testamentsvollstreckerhaftung:
Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Notar, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49 (69) 29723610, Fax: +49 (69) 2972361-111, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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