Berufshaftungsrecht: Haftung der Vorstandsmitglieder

Für die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergeben sich sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis erhebliche Haftungsrisiken.

 

Der Vorstand hat die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten, sie zu vertreten, dem Aufsichtsrat zu berichten, Handelsbücher zu führen, und ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.

 

Sofern ein Mitglied des Vorstands dabei seine Sorgfaltspflicht verletzt, haftet es sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch Dritten gegenüber gem. § 93 AktienG.

 

Insbesondere die gesetzlichen Kapitalerhaltungsvorschriften sind zu beachten. So hat der Vorstand z.B. versprochene Einlagen einzufordern, er darf keinem Austausch von Bar- gegen Sacheinlagen zustimmen, ferner darf die Organstellung nicht zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden. Geschäftschancen, die in den Geschäftskreis der Gesellschaft fallen, dürfen ausschließlich zu Gunsten der Gesellschaft wahrgenommen werden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, ist Stillschweigen zu bewahren.

 

Haftungsmaßstab: Ein gewissenhafter Geschäftsleiter hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und hat alles zu unterlassen, was diese schädigen könnte. Unter mehreren in Frage kommenden Alternativen hat er nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu entscheiden. 

 

Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand seine Pflichten verletzt haben und sich der Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte, so hat der Aufsichtsrat (bzw. im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter) diese Rechte geltend zu machen.

 

Ihre Ansprechpartner:

  • Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt, Steuerberater
  • Dirk Pohl, Rechtsanwalt
  • Marcus Schröter, Rechtsanwalt
  • Martin Weiler, Rechtsanwalt u. Steuerberater

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Notar, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49 (69) 29723610, Fax: +49 (69) 2972361-111, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de