ERBRECHT UND NACHFOLGE / Sicherung der Kinder
von Rechtsanwalt Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht, Anwalt in Frankfurt am Main
In vielen Fällen stellt der Wunsch nach einer optimalen Absicherung der eigenen Kinder und Enkel ein wichtiges Motiv des Testamentserrichters dar.
Gerade ältere Eheleute wollen oft erreichen, dass das gemeinsam Erarbeitete ausschließlich den eigenen Nachkommen zu Gute kommt. Von daher wählt man oft die Konstruktion des Berliner Testaments, bei
dem z.B. der überlebende Ehegatte als Vorerbe und die Kinder als Nacherben für das gemeinsame Vermögen eingesetzt werden. Dies ist jedoch aus vielen Gründen ungünstig. Zum einen führt das oft zu
Spannungen zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern, zum anderen gehen den Kindern hierdurch die steuerlichen Freibeträge des erstversterbenden Elternteils verloren.
Erhält ein Kind von einem Elternteil eine Zuwendung, sollte stets geregelt werden, ob und mit welchem Wert das beschenkte Kind diese Zuwendung später in der Erbauseinandersetzung mit den
anderen Geschwistern auszugleichen hat. In gleicher Weise muss geklärt werden, ob sich das beschenkte Kind den Wert der Zuwendung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. Denn die
Anrechnungsbestimmung sollte grundsätzlich anlässlich der Zuwendung schriftlich oder in beurkundeter Form getroffen werden.
Manchmal müssen Kinder auch vor sich selbst geschützt werden. Leider sind nicht alle Nachkommen in der Lage, mit einem großen Vermögen verantwortungsvoll umzugehen. Die Erfahrung zeigt, dass
gerade in der dritten Generation oft verschwenderisch mit dem Vermögen umgegangen wird, das Vater und Großvater unter Entbehrungen und erheblichen Schwierigkeiten erarbeitet
haben. Mitunter sind Kinder sogar bereits überschuldet und der Nachlass läuft Gefahr, verloren zu gehen. In solchen Fällen bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an, die den
Kindern ein gutes Auskommen sichern, aber gleichzeitig das Familienvermögen erhalten.
Ihr Team für Erbrecht, Erbschaftsteuer und Nachfolgeplanung:
- Rechtsanwalt Reginald Rudolph
- Rechtsanwältin Christina J. Reichel
- Rechtsanwalt Dr. Harald Ramminger
- Rechtsanwalt Klaas Keerl
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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