Beratung in Deutsch-Österreichischem Erbrecht
Das österreichische Recht ist dem deutschen Recht näher als viele anderen Rechtsordnungen. Gleichwohl gibt es auch hier erhebliche Abweichungen.
Neben Abweichungen hinsichtlich der Höhe der Erbquoten und der Höhe der Pflichtteile ist dem österreichischen Recht typisch, dass keine Universalsukzession eintritt. Vielmehr muss der Erbe in einem so genannten Verlassenschaftsverfahren vom Gericht in den Nachlass eingewiesen werden.
Ihre Ansprechpartner:
- Christina J. Reichel, Rechtsanwältin
- Reginald Rudolph, Rechtsanwalt
- Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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