Pflichtteilsrecht

von Rechtsanwalt Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht, Anwalt in Frankfurt am Main

Zuerst ist darauf hinzuweisen, dass unser Pflichtteilsrecht durch die am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform in einigen Punkten geändert worden ist.

 

Das neue Pflichtteilsrecht gilt für alle Erbfälle nach dem 1. 1. 2010 und für alle letztwilligen Verfügungen, die nach diesem Stichtag errichtet werden. Entscheidend für die Anwendbarkeit des neuen Pflichtteilsrechts ist also nur, dass der Erbfall nach dem Stichtag des 31. 12. 2009 eingetreten ist.

 

Das neue Recht findet auch dann Anwendung, wenn pflichtteilsrelevante Handlungen oder Rechtsakte noch vor dem Stichtag liegen.

 

Nachfolgend stellen wir in aller Kürze die neue Rechtslage dar, weisen aber - soweit nötig - auf die alte Rechtslage hin.

 

Sie können zu diesem Zwecke folgende Stichwörter, und zwar am besten nacheinander, anklicken:

 

1. Pflichtteil

2. Pflichtteilsergänzung

3. Pflichtteilsvermeidung und -entziehung

4. die sog. Beschwerung der Erbschaft eines Pflichtteilsberechtigten durch den Erblasser

 

Wenn Sie nach Lektüre unserer Erläuterungen zu den einzelnen Stichwörtern den Eindruck haben, das Pflichtteilsrecht sei kompliziert, liegen Sie genau richtig! Dabei konnten wir die Fülle der Besonderheiten, die bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu beachten sind, noch nicht einmal andeuten. Nur der von einem erfahrenen Berater vertretene Mandant erleidet hier keinen Schaden.

 

Ihr Team für Erbrecht, Erbschaftsteuer und Nachfolgeplanung:

 

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