Erbschaftsteuerrecht

Steuererklärungen

Erbschaftssteuererklärung

Der Erbe hat binnen 3 Monaten nach Kenntnis des Erwerbes eine Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Der Abgabe bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einem gerichtlich eröffneten Testament beruht. In diesem Fall kann der Erbe abwarten, bis er vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird.

 

Einkommensteuererklärung

Der Erbe hat ferner in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger des Erblassers dessen steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen, d.h. er hat für die zurückliegende Zeit bis zum Todestag für den Verstorbenen Einkommensteuererklärungen und - wenn sich im Nachlass ein Unternehmen befindet - evtl. auch Umsatz- oder Gewerbesteuererklärungen abzugeben.

Ein besonderes Problem sind bisher nicht erklärte Erträge aus Kapitalvermögen. Im Todesfall wird das Finanzamt automatische über Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten informiert; der Erbe hat dann oft erhebliche Steuernachzahlungen zu leisten, die auch noch verzinst werden. Noch ungünstiger sieht es mit Schwarzgeldkonten im Ausland aus, zB erhebt die Schweiz eine 30%-ige Quellensteuer, die in aller Regel nicht vollständig zurück verlangt werden kann, wenn die Steuern in Deutschland nachgezahlt werden. Es kommt dann insoweit aus verfahrenstechnischen Gründen zu einer echten Doppelbesteuerung.

Ab dem Todestag hat der Erbe die Steuererklärungen für sich selbst in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger des Erblassers abzugeben. Bei einer Mehrheit von Erben wird dann eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung erforderlich.

Wir werden hier gerne für Sie tätig. Wir erstellen alle nötigen Steuererklärungen und führen für Sie die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de