Testamentsvollstreckung
von Reginald Rudolph, Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt
Die Erfahrung zeigt, dass die Abwicklung eines Nachlasses keineswegs immer harmonisch verläuft, so sehr sich das der Erblasser vielleicht auch wünschte. Insbesondere wenn nur schwer trennbare Vermögensgegenstände (z.B. Betrieb, Mietshäuser) hinterlassen werden, kommt es bei mehreren Begünstigten aufgrund der unterschiedlichen Interessen und Ansichten häufig zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Familie entzweit sich, und das Familienvermögen wird durch juristische Auseinandersetzungen nach und nach aufgezehrt. Immer wenn mehrere Personen erben oder Vermächtnisse erhalten, sollte die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses auf die Erben und Vermächtnisnehmer einem außenstehenden Testamentsvollstrecker übertragen werden, um derlei Konflikte zu vermeiden.
Doch auch wenn ein Alleinerbe berufen ist, kann Testamentsvollstreckung angezeigt sein. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich eine Firma im Nachlass befindet, die zunächst fortgeführt und erst längerfristig veräußert werden soll, oder besteht Anlass zur Sorge besteht, ob der Erbe hinreichend geschäftstüchtig ist, um Mietshäuser zu verwalten etc.
Die Testamentsvollstreckung kann für eine Zeit bestimmt werden, bis der Erbe einen bestimmten Berufsabschluss oder ein gewisses Lebensalter erreicht hat. Ebenso lässt sich am besten durch eine befristete Dauertestamentsvollstreckung verhindern, dass die Erben vorzeitig Teile des Nachlasses, insbesondere Geschäft oder Immobilien verkaufen.
Dauervollstreckung ist darüber hinaus immer dann anzuraten, wenn ein Beteiligter minderjährig oder nicht hinreichend erfahren ist. Auch zum Schutz eines behinderten Erben ist Dauervollstreckung angezeigt, um zu verhindern, dass der Sozialhilfeträger die Liquidierung des Nachlasses verlangt. Die Dauervollstreckung ist ferner angezeigt, wenn der Erbe oder Miterbe überschuldet ist und Gläubiger Zugriff auf das Erbe zu nehmen drohen.
Oftmals wird per Testament einem Testamentsvollstrecker zur Auflage gemacht, eventuelle Pflichtteile abzufinden und das hiernach hinterlassene Vermögen in eine steuerbegünstigte Stiftung nach den Vorstellungen des Erblassers steuerfrei einzubringen.
Wir übernehmen auf Ersuchen Testamentsvollstreckungen auch und gerade für derartige komplexe Nachlassverhältnisse.
Ihr Team für Erbrecht, Erbschaftsteuer und Nachfolgeplanung:
- Rechtsanwalt Reginald Rudolph
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Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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