Klaas Keerl

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Frankfurt am Main

 

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Keerl@ramrud.de

Beratung im Familienrecht: Betreuungsrecht

von Rechtsanwalt Klaas Keerl, Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main

 

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

 

ich bin in unserer Kanzlei u.a. für Fragen des Betreuungsrechts zuständig.

 

Der Begriff Betreuung klingt auf den ersten Blick recht harmlos. Es weist aber im Einzelfall mitunter jede Menge juristischen Sprengstoff auf. Beim näheren Hinsehen wird aber deutlich, dass er an die Stelle der früheren "Entmündigung" getreten ist.

 

Hiervon betroffen sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln  können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

 

Oft sind Senioren betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen erforderlich werden. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen die fremden Angelegenheiten geregelt werden.

 

Zwar ist der Betroffene anzuhören, zu seinem Schutz ist auch ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Gleichwohl wird eine Betreuung häufig vom Gericht gegen den entschiedenen Willen des Betreuten angeordnet.

 

Sehr oft ist auch die Person des Betreuers problematisch. Können sich die nächsten Angehörigen nicht einigen, wollen sie die Aufgabe nicht übernehmen, oder bestehen Interessenskonflikte zwischen ihnen, so bestellt das Gericht oftmals einen Berufsbetreuer. Die hierdurch entstehenden Kosten müssen vom Betreuten getragen werden, sofern er vermögend ist.

 

Überdies unterliegt der Betreuer kaum einer wirksamen Kontrolle. Eine Kontrolle durch die Gerichte findet faktisch nicht statt, weil es an Personal mangelt. Nicht selten soll ein und derselbe Rechtspfleger neben seiner täglichen Arbeit noch eine Vielzahl von Betreuern beaufsichtigen. 

 

Wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt, so ist dies für ihn ebenfalls problematisch. Denn falls der Betreute eines Tages verstirbt und die Erbengemeinschaft vom Betreuer Rechenschaft über Ausgaben und Gelder verlangt, dann kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Betreuer nicht alles lückenlos dokumentieren kann.

 

Das Betreuungsrecht regelt Fragen wie:

  • Ab wann darf eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden?
  • Wie kann sicher gestellt werden, dass im Betreuungsfall das Vermögen des Betreuten geschont wird?
  • Welchen Schutz gibt es vor beeinträchtigendem Handeln des Betreuers?
  • Welchen Sinn macht eine Vorsorgevollmacht?

Wir bei RRSP haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Betreuungsfällen bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen.

 

Sprechen Sie uns daher einfach an, wenn Sie Probleme haben. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

 

Ihr Team für Familienrecht:

 

RRSP - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de