Beratung im Familienrecht: Scheidungsfolgenregelung
von Rechtsanwältin Katja Härterich, Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Klaas Keerl, Fachanwalt für Familienrecht, Frankfurt am Main
Die Scheidung kann in der Regel frühestens ein Jahr nach der Trennung verlangt werden. Ein Scheidungsantrag, der vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird, ist nur bei Vorliegen von Härtefallgründen zulässig. Sind Folgesachen wie z.B. Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüche zusammen mit dem Scheidungsverfahren im Verbund zu regeln und müssen noch Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt werden, dann kann sich ein Scheidungsverfahren im Anschluss an die Einreichung des Scheidungsantrages noch einige Zeit hinziehen. Nur wenn keine Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt werden müssen und keine Folgesachen anhängig gemacht werden, kann mit einer (rechtskräftigen) Scheidung innerhalb von wenigen Monaten nach Einreichung des Scheidungsantrags gerechnet werden.
Besteht zwischen beiden Scheidungsparteien weitgehend Einigkeit über die Scheidungsfolgen, dann können die Kosten für den Gegenanwalt auch durch eine notarielle "Scheidungsfolgenvereinbarung" eingespart werden. Hierdurch können 30-40% der normalen Kosten gespart werden. Darüber hinaus kann eine einvernehmliche Scheidung jede Menge Zeit sparen. Einvernehmliche Scheidungen erhalten in der Gerichtspraxis deutlich schneller einen Gerichtstermin als die "streitigen".
Über folgende Fragen sollte Einvernehmen hergestellt werden:
- Datum des Getrenntlebens
- Wer zieht aus, wer behält die Ehewohnung?
- Hausratsteilung (einschl. Haustiere)
- Bei wem sollen die Kinder leben?
- Regelungen des Umgangsrechts mit den Kindern
- Höhe des Kindesunterhaltes
- Höhe und Dauer des Ehegattenunterhaltes
- Berechnung des Zugewinnausgleiches
- Berechnung evtl. des Versorgungsausgleiches.
Von einigen Rechtsanwalts-Kollegen wird im Internet die "Online-Scheidung" angeboten, das sogar "bundesweit" und "zum geringstmöglichen Preis". Das klingt erst einmal interessant. Wer möchte nicht gerne Geld sparen? Beim näheren Hinsehen stellt man aber entscheidende Nachteile fest, denn Gerichtstermine sind vom Anwalt persönlich wahrzunehmen, hier gibt es noch keine Online-Scheidung. Oft genug werden zum Termin unerfahrene Junganwälte entsandt. Im entscheidenden Termin vor Gericht steht dann der Rechtssuchende hilflos da.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung zu günstigen Kosten wünschen, wir helfen Ihnen gerne weiter! Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie aber auch bei komplizierten Sachverhalten, wie z. B. bei Auslandsbezug, oder bei Unternehmerscheidungen.
Ihr Team für Familienrecht:
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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