Rechtsschutzversicherung

 

von Rechtsanwältin Katja Härterich, Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Klaas Keerl, Fachanwalt für Familienrecht, Frankfurt am Main

Rechtsschutzversicherung

 

In der normalen Rechtsschutzversicherung sind Unterhalts-, Scheidungs- und Scheidungsfolgensachen leider aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen.

Immerhin wird in aller Regel eine Erstberatung bis zu 226,10 EUR oder auch mehr übernommen. Fragen Sie bitte bei Ihrer Rechtsschutzvesicherung nach.

Jedoch gibt es eine Spezial-Versicherung, die die Kosten auch für Scheidungs- und Unterhaltssachen übernimmt:

 

Die ARAG bietet Ehe- und Scheidungsrechtsschutz im Umfang bis zu 30.000 EUR bei einer Wartezeit von 3 Jahren.

Ähnliches wird für Unterhaltsansprüche angeboten.

Wir halten dies für eine wirklich gute und sinnvolle Investition.

Bitte klicken sie für weitere Informationen hier.

 

Prozessfinanzierung

Eine Alternative zur Rechtsschutzversicherung ist die Prozessfinanzierung. Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein Finanzierer die gesamten Prozesskosten - also Rechtsanwaltkosten, Gerichtskosten und ggf. auch die gegnerischen Anwaltskosten. Für die Kostenübernahme beansprucht der Prozessfinanzierer einen Teil des Erlöses - in aller Regel etwa 30%.

 

Prozessfinanzierer finanzieren auch Scheidungsprozesse - allerdings nur, wenn Ausgleichsansprüche von mindestens 100.000 EUR zu erwarten sind.

 

Ihr Team für Familienrecht:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de