Familiengericht Frankfurt am Main

Beratung im Familienrecht: Trennung und Scheidung

von Rechtsanwältin Katja Härterich, Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Klaas Keerl, Fachanwalt für Familienrecht, beide Frankfurt am Main

 

Vor einer Trennung sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Nicht immer stellen sich die juristischen Konsequenzen einer Trennung so dar, wie sich das die trennungswilligen Partner vorstellen.

 

Mitunter sind die Unterhaltslasten weit größer als angenommen. Gerade wenn Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen sind, führt die Summierung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt oft zu einem den Unterhaltspflichtigen sehr belastenden Ergebnis. Oft übersehen wird auch, dass der Unterhaltsanspruch nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens auch Beiträge zur Altersvorsorge, zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung umfasst.

 

Häufig irrt man sich auch über die im Rahmen des Zugewinnausgleiches zu leistenden oder zu erwartenden Zahlungen. Oft wird übersehen, dass während der Ehezeit geleistete Schenkungen sowie Erbschaften, die bedenkenlos verkonsumiert wurden, zum Anfangsvermögen hinzu rechnen, also anspruchsmindernd zu berücksichtigen sind. Mitunter sind dem Ehegatten derartige Zuwendungen gar nicht bekannt. Wer dann davon ausgeht, dass das vorhandene Vermögen gleichmäßig aufgeteilt werde, erlebt oft eine böse Überraschung.

 

Unternehmerscheidung

Zu geradezu katastrophalen Ergebnissen kommt es häufig, wenn Unternehmer oder Selbstständige die Ehe eingegangen sind, ohne sich durch einen Ehevertrag vernünftig abzusichern. Im Scheidungsfall wird dann neben dem Privatvermögen auch das Betriebsvermögen in die Zugewinnberechnung einbezogen. Der Unternehmer-Ehegatte muss dann für den darin während der Ehe entstandenen Mehrwert einen Ausgleich an den anderen Ehegatten leisten. Besitzt er dann nicht die nötige Liquidität, kann das für ihn existenzbedrohend enden.

 

Nicht immer sind allerdings Eheverträge wirksam. Im Einzelfall kann sich ein Ehevertrag als unwirksam herausstellen, wenn die gesetzlichen Rechte der haushaltsführenden und die Kinder versorgenden Ehefrau (bzw. im Extremfall des haushaltsführenden Ehemannes) hinsichtlich Versorgungs- und Zugewinnausgleich allzu stark beschnitten werden.

 

 

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