Familiengericht Frankfurt
Familienrecht: Unternehmerscheidung
Das "normale" Scheidungsrecht ist mitunter schon außerordentlich kompliziert. Der Teufel steckt häufig im Detail. Bei einer Unternehmerscheidung - und hierzu zählen wir auch selbstständige Handwerker, Dienstleister, GmbH-Geschäftsführer, Gesellschafter, Investoren und Kapitalanleger - kommen aber noch etliche Aspekte hinzu. Es ist gesellschaftsrechtliches und steuerliches Spezialwissen gefordert, um Lebenssachverhalte sachgerecht zu interpretieren.
Das unterhaltsrelevante Einkommen lässt sich z. B. für eine Unterhaltsberechnung dann nicht einfach einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung entnehmen, sondern es sind verschiedene Zu- und Abrechnungen erforderlich, die sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Unternehmers ausfallen können. Es gibt gravierende Unterschiede zwischen einer betriebswirtschaftlichen Auswertung, einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, der steuerlichen Einkünfteermittlung und der Gewinnermittlung bilanzierender Kaufleute.
Häufig besteht kein Ehevertrag oder der abgeschlossene Ehevertrag erweist sich gemessen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als nicht tragfähig. Dann ist zusätzlich oft der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs zu ermitteln. Hier werden häufig Fehler gemacht, indem überholte Bewertungsmethoden herangezogen werden oder Pensionzusagen falsch bewertet werden. Auch der Zerschlagungswert - als untere Grenze - stimmt insoweit keinesfalls mit dem Firmen-, Gesellschafts- oder Betriebsvermögen überein. Wie hoch sind stille Reserven, wie sind Rückstellungen zu bewerten? In welcher Weise sind latente Steuern zu berücksichtigen usw.? Oft sind auch noch gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären, weil hier Verflechtungen gegeben sind.
Hier stößt der gewöhnliche Fachanwalt für Familienrecht vom Verständnis her sehr rasch an seine Grenzen - es ist steuerliches Spezialwissen gefragt.
Durch unsere Bürogemeinschaft mit einer Steuerberatungsgesellschaft können wir Bilanzen und Abschlüsse sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen auf ihre unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Auswirkungen hin analysieren lassen. Wir können somit auch die Unternehmerscheidung - auf der Aktiv- wie auf Passivseite - kompetent beraten und betreuen.
Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, wenn Sie als Unternehmer, Unternehmerin oder Ehegatte eines Unternehmers in eine Trennungs- oder Scheidungssituation geraten sind.
Gute Beratung zahlt sich für Sie aus. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Team für Familienrecht:
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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