Immobilienrecht: Hinweise zum Immobilienkauf
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
für viele Bürger ist der Kauf oder Verkauf eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung die wirtschaftlich bedeutsamste Handlung ihres Lebens. Und wie sieht es in solchen Fällen mit einer
kompetenten juristischen Beratung aus? Fehlanzeige! Jedenfalls ist das unsere Erfahrung in zahlreichen Fällen! Nichts anderes haben wir feststellen müssen, wenn zum Beispiel ein gut verdienender
Mittelständler oder ein Handwerker ein Mehrfamilienhaus oder ein gewerblich nutzbares Gebäude bauen, verkaufen oder erwerben will. Nur die Bauträger und Immobilien-Profis machen es nach unserer
Erfahrung richtig, d.h. der Vorgang wird von der Planung bis zum Abschluss von einem sachkundigen Juristen begleitet.
Unser Rat: Machen Sie es wie die Immobilien-Profis, gehen sie kein Risiko ein, sondern lassen Sie sich bei jedem Immobiliengeschäft beraten. Verlassen Sie sich nicht allein auf den Notar. Denn
dieser wird meist erst ganz zum Schluss - wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Vertragsentwurf vorliegt - tätig. Natürlich würde ein gewissenhafter Notar Sie über offenkundige
Risiken rechtlicher Art aufklären und die erfolgte Aufklärung in der Urkunde vermerken. Aber: Der Notar ist nicht Ihr persönlicher Berater, sondern „nur“ eine vom Staat eingesetzte
Urkundsperson, die aus dem Ergebnis der Vertragsverhandlungen, welches ihm sehr oft vom Makler mitgeteilt wird, das ihm wesentlich Erscheinende herausfiltert, um danach den eigentlichen
Vertag zu gestalten. An den Vorverhandlungen nimmt der Notar also nicht teil. Auch kennt der Notar die Immobilie in aller Regel nicht. Das bedeutet, dass auch ein gründlich arbeitender Notar Sie
nicht über alle Risiken eines Immobiliengeschäfts aufklären kann, schon deshalb nicht, weil er sie überhaupt nicht kennen kann. Nur ein Rechtsanwalt, der sich in allen einschlägigen Immobiliensachen
auskennt und deshalb von Ihnen als Ihr persönlicher Berater beauftragt wird, ist in der Lage, Sie bei Ihrem Immobiliengeschäft – ganz nach Ihrem Wunsch – Schritt für Schritt juristisch zu
begleiten.
In mir steht Ihnen ein Partner zur Seite, der selbst 30 Jahre lang Notar gewesen ist, aber auch über langjährige Erfahrungen in Bauprozessen, Mietprozessen und in Maklersachen verfügt.
Deshalb – nutzen Sie gerade bei Immobiliengeschäften das Potential unserer Kanzlei!
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Reginald Rudolph
- Rechtsanwalt Udo Listmann
- Rechtsanwältin Gesa Deneke
- Rechtsanwältin Cornelia Czibulinski
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
.
