Deikon-Anleihen
Frankfurter Impressionen
Wir beraten Sie sachkundig
Wir vertreten die Rechte von Anleihegläubigern gegenüber den Schuldnergesellschaften.
Derzeit sind wir mit der Vertretung einer Vielzahl von Anlegern bei der Deikon GmbH (frühere Bötzelen AG) befasst. Die Gesellschaft plant, im Wege einer Gläubigerversammlung das Gläubigerkapital um 60% zu kürzen. Das würde bedeuten: Wer z.B. 10.000 EUR für seine Anleihe gezahlt hat, bekommt nur noch 40%, also 4.000 EUR zurückgezahlt.
Unseres Erachtens besteht für eine derartige Kürzung keinerlei Handlungsbedarf. Eine solche Kürzung würde nur die Gesellellschafter der Deikon GmbH, z. B. die schweizer UBS AG, ungerechtfertigt - zu Lasten der Kleinanleger - bereichern.
Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche denkbar:
- Gegen Banken oder Berater, sofern diese die Anlage als "sicher" verkauft haben,
- gegen die Rechtsanwälte, die die Anlage in einem veröffentlichten Gutachten als quasi mündelsicher darstellten,
- Gegen die Bötzelen KG als Vertreiber und gegen Herrn Dusan Rajcic als Initiator der Anleihen, sofern sich der Anfangsverdacht des Kapitalanlagebetruges erhärtet,
- Gegen die Sparkasse Köln-Bonn, wegen der evtl. unterlassenen Verpflichtung zur Mittelverwendungskontrolle,
- Gegen den Treuhänder, der offenbar seiner Schutzfunktion offenbar nicht gerecht wurden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Details unseres Vorgehens an dieser Stelle nicht preisgeben möchten. Wir freuen uns jedoch über Anregungen aus dem Kreise der Anleger und beantworten auch gerne Ihre Mails (soweit zeitlich möglich).
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten unserer Tätigkeit in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Sie müssen nicht unbedingt bereits bei Zeichnung der Anleihen rechtsschutzversichert gewesen sein. Auch Versicherungsnehmer, die ihren Rechtsschutz gekündigt haben, können noch profitieren. Für rechtsschutzversicherte Interessenten holen wir kostenlos die Rechtsschutz-Deckungszusage ein. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, dann initiieren Sie am besten eine Geschädigtengemeinschaft und sprechen Sie uns wegen einer Sammelklage an.
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Die Vollmacht dient dazu, uns zu beauftragen, Ihre Interessen wahrzunehmen. Bitte beide Seiten ausfüllen. Unterschrift nicht vergessen!
Vollmacht-Deikon-ausf.doc
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Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:
- Sabine Burges, Rechtsanwältin
- Gesa Deneke, Rechtsanwältin
- Jens Schneider, Rechtsanwalt
- Nicole Sauerwein, Rechtsanwältin
- Marcus Schröter, Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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