Boll Medienfonds
Die FAZ schreibt über Boll:
"267 Millionen Euro hat Boll über die Jahre in elf Medienfonds eingesammelt. Es war eine Geldmaschine, die ihm wie ein Geschenk des Himmels vorgekommen sein muss. Er konnte sich dank des deutschen Steuerrechts seinen Traum vom Filmemachen erfüllen - weit weg von der staatlichen Filmförderung und ihren Früchten, für die er nur Verachtung übrig hat. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital erschien sogar nebensächlich. Wenn nur die Aussicht bestand, dass das eingezahlte Geld irgendwann wieder zurückfloss, war das offenbar schon eine gute Sache für die Anleger.
Selbst Verluste von bis zu 40 Prozent waren in Einzelfällen zu verschmerzen - durch den Effekt der Nachsteuerrendite. Die Einzahlungen in Medienfonds konnten nämlich zu 100 Prozent als Verlustvortrag von der Steuer abgesetzt werden. So ließ sich beispielsweise für Anleger mit einem stark schwankenden Einkommen eine attraktive Nachsteuerrendite erzielen. Sie mussten nur ihre zu versteuernden Einnahmen über das Vehikel Medienfonds in eine Zukunft transferieren, in der die zu versteuernden Einnahmen deutlich geringer ausfallen."
Dem ist nichts hinzuzufügen. Tausende von Anlegern fühlen sich getäuscht und ihrer Ersparnisse beraubt.
Banken, die diese Anlagen vermittelt haben, haben in aller Regel den Bankkunden über die Höhe der von Ihnen bezogenen Vermittlungsprovision im Unklaren gelassen. Wie das OLG Frankfurt (Urteil vom 30. 6. 2010, Aktenzeichen: 19 U 2/10) kürzlich entschieden hat, besteht jedoch insoweit eine Aufklärungspflicht, weil der Bankkunde nur so das Vertriebsinteresse der Bank richtig einzuschätzen vermag. Das OLG Frankfurt hat deshalb in einem solchen Fall die Bank zu Schadensersatz verurteil. Den Einwand der Bank, der Kunde habe in den Prospekten erkennen können, dass Eigenkapital-Vermittlungsprovisionen vorgesehen seien, ließ das OLG nicht gelten: Aus dem Prospekt sei nicht ersichtlich gewesen, dass - und in welcher Höhe - die Bank davon profitieren soll.
Die Bank wird nicht einmal dann von ihrer Verantwortung frei, wenn sich der Bankkunde einen Teil der Rückvergütung als Bonifikation hat auszahlen lassen. Grund: Selbst wenn der Bankkunde wisse, dass die Bank dem Grunde nach Rückvergütungen erhalten habe, so sei er doch erst in der Lage, das Vertriebsinteresse der Bank einzuschätzen, wenn er vollständig über die Höhe der der Bank zustehenden Provision informiert sei, so das OLG München, Urteil vom 12.07.2010 - 19 U 5540/09.
Kreditinstitute können dem Anleger überdies auf Schadensersatz haften, wenn
- sie eine Prüfung der Anlage "mit banküblichem Sachverstand" unterlassen haben,
- sie Warnmeldungen der einschlägigen Wirtschaftspresse (Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Handelsblatt und Frankfurter Allgemeinen Zeitung) nicht an den Kunden weitergeben,
- über wesentliche Risiken wie z.B. das Fungibilitätsrisiko oder eine evtl. oder Ausfallrisiken nicht aufklären,
- sich bezüglich Filmfonds an Anleger wandten, die nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen oder eine "sichere Anlage" oder eine "Altersvorsorge" suchten.
Ist eine Bank schadensersatzpflichtig, dann hat sie
- den bar gezahlten Anteil der Einlage nebst Zinsen zu erstatten,
- den Anleger von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen,
- den Steuerschaden des Anlegers (insbesondere Nachzahlungszinsen) zu erstatten,
- die für die Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten zu tragen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und die Versicherung schon in 2008 bestand, dann sollte Ihre Versicherung die gesamten Kosten tragen. Wir holen kostenlos für Sie die Deckungsanfrage ein.
Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:
- Sabine Burges, Rechtsanwältin
- Gesa Deneke, Rechtsanwältin
- Jens Schneider, Rechtsanwalt
- Nicole Sauerwein, Rechtsanwältin
- Marcus Schröter,
Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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