LHI (z. B. Kaledo)
Zu LHI-Leasing gehören:
- MFF Feature Productions GmbH & Co. KG
- MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG
- LINOVO Productions GmbH & Co. KG
- KALEDO Productions GmbH & Co. KG
- KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG
- KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG
Die LHI Fondsverwaltung GmbH hat den Anlegern der MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 20.Juli 2010 mitgeteilt, dass am 28. Juni 2010 beim zuständigen Betriebsfinanzamt in Starnberg geänderte Grundlagenbescheide für die Jahre 1999-2006 eingegangen sind.
Banken, die diese Anlagen vermittelt haben, haben in aller Regel den Bankkunden über die Höhe der von Ihnen bezogenen Vermittlungsprovision im Unklaren gelassen. Wie das OLG Frankfurt (Urteil vom 30. 6. 2010, Aktenzeichen: 19 U 2/10) kürzlich entschieden hat, besteht jedoch insoweit eine Aufklärungspflicht, weil der Bankkunde nur so das Vertriebsinteresse der Bank richtig einzuschätzen vermag. Das OLG Frankfurt hat deshalb in einem solchen Fall die Bank zu Schadensersatz verurteil. Den Einwand der Bank, der Kunde habe in den Prospekten erkennen können, dass Eigenkapital-Vermittlungsprovisionen vorgesehen seien, ließ das OLG nicht gelten: Aus dem Prospekt sei nicht ersichtlich gewesen, dass auch die Bank davon profitieren soll.
Die Bank wird nicht einmal dann von ihrer Verantwortung frei, wenn sich der Bankkunde einen Teil der Rückvergütung als Bonifikation hat auszahlen lassen. Grund: Selbst wenn der Bankkunde wisse, dass die Bank dem Grunde nach Rückvergütungen erhalten habe, so sei er doch erst in der Lage, das Vertriebsinteresse der Bank einzuschätzen, wenn er vollständig über die Höhe der der Bank zustehenden Provision informiert sei, so das OLG München, Urteil vom 12.07.2010 - 19 U 5540/09.
Kreditinstitute können dem Anleger überdies auf Schadensersatz haften, wenn
- sie eine Prüfung der Anlage "mit banküblichem Sachverstand" unterlassen haben,
- sie Warnmeldungen der einschlägigen Wirtschaftspresse (Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Handelsblatt und Frankfurter Allgemeinen Zeitung) nicht weitergeben,
- über wesentliche Aspekte für den Anleger wie z.B. das Fungibilitätsrisiko oder eine evtl. Nachschusspflicht nicht aufklärten,
- weitere Spekulationselemente wie z.B. eine Fremdfinanzierung einbauen,
- sich bezüglich Filmfonds an Anleger wandten, die nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen.
Ist eine Bank schadensersatzpflichtig, dann hat sie
- den bar gezahlten Anteil der Einlage nebst Zinsen zu erstatten,
- den Anleger von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen,
- den Steuerschaden des Anlegers (insbesondere Nachzahlungszinsen) zu erstatten,
- die für die Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten zu tragen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und die Versicherung schon in 2008 bestand, dann sollte Ihre Versicherung die gesamten Kosten tragen. Wir holen kostenlos für Sie die Deckungsanfrage ein.
Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:
- Sabine Burges, Rechtsanwältin
- Gesa Deneke, Rechtsanwältin
- Jens Schneider, Rechtsanwalt
- Nicole Sauerwein, Rechtsanwältin
- Marcus Schröter,
Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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