N1 Filmfonds

 

In den Jahren 2001 - 2003 wurden rund 100 Mio. EUR an Anlegergeldern eingesammelt. "German silly money", so hieß es in Hollywood über die Gelder, die deutsche Steuerzahler reichlich aufbrachten, um einen Steuerbonus zu erhalten.

 

Doch die meisten Filmfonds erwiesen sich als eine wirtschaftliche Katastrophe. Ein Sachverständigengutachten bestätigt eklatante Prospektfehler und die wirtschaftliche Ungreimtheit.

 

Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss nun Schadensersatz leisten. Nach einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 hat sie einem Anleger 75.000 EUR zu erstatten, mit denen er sich am N1 Filmfonds beteiligte.

 

Die Hinweise im Emissionsprospekt auf das Totalverlustrisiko seien ebenso wie die Anlageberatung der Bank mangelhaft gewesen.

 

Bevor das Berufungsgericht, das OLG Köln, im Sinne des Anlegers entscheiden konnte, nahm die Volksbank die eingelegte Berufung zurück, wodurch das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wurde.

 

Banken, die diese Anlagen vermittelt haben, haben in aller Regel den Bankkunden über die Höhe der von Ihnen bezogenen Vermittlungsprovision im Unklaren gelassen. Wie das OLG Frankfurt (Urteil vom 30. 6. 2010, Aktenzeichen: 19 U 2/10) kürzlich entschieden hat, besteht jedoch insoweit eine Aufklärungspflicht, weil der Bankkunde nur so das Vertriebsinteresse der Bank richtig einzuschätzen vermag. Das OLG Frankfurt hat deshalb in einem solchen Fall die Bank zu Schadensersatz verurteil. Den Einwand der Bank, der Kunde habe in den Prospekten erkennen können, dass Eigenkapital-Vermittlungsprovisionen vorgesehen seien, ließ das OLG nicht gelten: Aus dem Prospekt sei nicht ersichtlich gewesen, dass - und in welcher Höhe - die Bank davon profitieren soll.

 

Die Bank wird nicht einmal dann von ihrer Verantwortung frei, wenn sich der Bankkunde einen Teil der Rückvergütung als Bonifikation hat auszahlen lassen. Grund: Selbst wenn der Bankkunde wisse, dass die Bank dem Grunde nach Rückvergütungen erhalten habe, so sei er doch erst in der Lage, das Vertriebsinteresse der Bank einzuschätzen, wenn er vollständig über die Höhe der der Bank zustehenden Provision informiert sei, so das OLG München, Urteil vom 12.07.2010 - 19 U 5540/09.

 

Kreditinstitute können dem Anleger überdies auf Schadensersatz haften, wenn

  • sie eine Prüfung der Anlage "mit banküblichem Sachverstand" unterlassen haben,
  • sie Warnmeldungen der einschlägigen Wirtschaftspresse (Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Handelsblatt und Frankfurter Allgemeinen Zeitung) nicht an den Kunden weitergeben,
  • über wesentliche Risiken wie z.B. das Fungibilitätsrisiko oder eine evtl. oder Ausfallrisiken nicht aufklären,
  • sich bezüglich Filmfonds an Anleger wandten, die nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen oder eine "sichere Anlage" oder eine "Altersvorsorge" suchten.

Ist eine Bank schadensersatzpflichtig, dann hat sie

  • den bar gezahlten Anteil der Einlage nebst Zinsen zu erstatten,
  • den Anleger von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen,
  • den Steuerschaden des Anlegers (insbesondere Nachzahlungszinsen) zu erstatten,
  • die für die Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten zu tragen.

 

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Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de