Kapitalanlagerecht: Fremdfinanzierte Rente

Frankfurt am Main, Kaiserstraße

 

Die fremdfinanzierte Rente ist ein Anlageprodukt, das bis in die heutige Zeit hinein vertrieben wurde, u. a. von der Schnee-Gruppe (Gernot Schnee) in Meinerzhagen als Marktführer, und unter dem Namen Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) oder einfach "Schnee-Rente" bekannt ist. Andere Anbieter haben das System aufgegriffen, unter  den Namen

  • System-Rente 
  • Individual-Rente
  • LEX-Konzept-Rente
  • Europlan
  • Novarent
  • Profit-Plan
  • SpaRenta Kombi Rente.

Alle Systeme sind ähnlich aufgebaut: Der Anleger nimmt einen Kredit bei einer deutschen Bank mit gutem Ruf auf. Die Darlehenssumme wird direkt an eine Lebensversicherung ausgezahlt, um eine sofort und lebenslang zu zahlende Rente (Sofortrente) zu erlangen. Oft wird das Darlehen in Fremdwährung (zB Schweizer Franken oder Yen) aufgenommen. Zur Tilgung des Kredits wird eine weitere Lebensversicherung abgeschlossen, z. B. bei der Clerical Medical Investment Group oder bei der Generali-Gruppe. Dem Anleger wird vorgerechnet, dass ihm niedrige Darlehenszinsen (ca. 5%) und hohe Renditen aus der Lebensversicherung (in Aussicht gestellt wurden mehr als 10%) einen komfortablen Überschuss ohne weiteres Zutun gewährleisten. Zusätzlich werden erhebliche Steuervorteile versprochen, weil die Kreditzinsen steuerlich voll abzugsfähig seien, die Rentenzahlungen aber nur mit dem Ertragsanteil besteuert würden.

Die versprochenen Zinsdifferenzgewinne stellten sich aber nicht ein - viele Lebensversicherungen haben ihre Ertragsprognosen nach unten korrigiert - dafür liegt der effektive Jahreszins für das aufgenommene Darlehen häufig bei deutlich über 5%. Auch die Steuervorteile sind inzwischen gestrichen worden. Dem Anleger droht hierdurch ein empfindliches Defizit - je nach Höhe des Engagements oft in Höhe mehrerer hunderttausend Euro. Das Tückische hierbei ist ua die Verjährungsfalle: Der Anleger wird beschwichtigt und erkennt das wahre Ausmaß des Schadens u.U. erst viel zu spät.

Mittlerweile hat die Schnee-Gruppe ihren Geschäftsbetrieb eingestellt - angeblich aus gesundheitlichen Gründen und wegen der gesamtwirtschaftlichen Lage.

 

Aus unserer Sicht handelt es hierbei um eine Form des besonders trickreichen und deshalb schwer zu durchschauenden Anlagebetruges. Unsere Recherchen haben ergeben, dass

 

  • entgegen den gemachten Angaben die englischen Lebensversicherungen keinesfalls deutlich über 10% an Rendite erzielten
  • den Anlegern Provisionen und Kick-Backs verschwiegen wurden,
  • eine Renditeerwartung von 8,5% über 15 Jahre hinweg bei einer Lebensversicherung mit Risikopuffer gänzlich unrealistisch ist
  • die englischen Lebensversicherungen ihre Renditeangaben schon deutlich reduziert hatten, als den Anlegern noch immer hohe Renditen in Aussicht gestellt wurden
  • die als Tilgungsinstrument vorgesehene Lebensversicherung nicht wie versprochen mündelsicher ist, sondern am Aktienmarkt investierte und darüber hinaus auch noch Zertifikats-Charakter hat
  • den Anlegern versprochen wurde, dass der Wert ihrer Anteile nicht sinken könne. Tatsächlich sank aber der Rückkaufswert, da Anteile für Verwaltungskosten eingezogen wurden.

 

Wir vertreten derzeit Anleger in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten gegen Anlageberater, Versicherungen und finanzierende Banken, sowie die Schnee Gruppe. Dabei stützen wir uns nicht nur auf Beratungspflichtverletzung oder bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung, sondern auch auf § 826 BGB - sittenwidrige vorsätzliche Schädigung. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Beteiligten um ihrer eigenen Vorteile willen gutgläubige Anleger ins Unglück stürzten.

 

Das OLG Hamm hat mit Urteil 4 U 22/06 vom 18.01.2007 die Schadensersatzpflicht den Initiator der "Sicherheits-Kompakt-Rente" Gernot Schnee zum Schadensersatz verurteilt! Zudem hat das Landgericht Bamberg mit Urteil 2 O 82/08 und 2 O 88/08 vom 28. 1. 09 die Clerical Medical Versicherungsgesellschaft wegen ihr zuzurechnender Falschangaben der Vermittler zu Schadensersatz verurteilt! Die Urteile sind vom OLG Bamberg bestätigt worden und mittlerweile rechtskräftig.

 

Wenn auch Sie Vermögensschäden erlitten haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Jens Schneider oder Rechtsanwalt Dr. Ramminger.

 

Ihr Team für Kapitalanlagerecht, Bank- u. Versicherungsrecht

 

Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de