Genussscheine (z.B. Eurohypo)

Landgericht Frankfurt am Main

 

Genussscheine stellen ein Mittelding zwischen Aktie und Anleihe dar, so heißt es im Börsenlexikon. Genussschein-Inhaber profitieren im Vergleich zu einem Aktionär oft überdurchschnittlich, so lange es dem Unternehmen gut geht, in Krisenzeiten kann jedoch - und hier liegt der Unterschied zur Anleihe - auch zur Verlustdeckung auf das Kapital zugegriffen werden.

 

Für Aufregung bei den Anlegern sorgten jüngst Genussscheine der Eurohypo AG.

 

In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 02. November 2009 kündigte die Eurohypo AG, eine 100%-ige Tochter der Commerzbank, sowohl ein negatives Jahresergebnis im Konzern als auch hinsichtlich ihres AG-Abschlusses an. hieraus werde voraussichtlichen der Kupon bei den Genussscheinen der AG für das Geschäftsjahr 2009 ausfallen. Am 03. Februar 2010 gab die Eurohypo darüber hinaus bekannt, dass "aufgrund eines für das Geschäftsjahr 2009 zu erwartenden Jahresfehlbetrages der Eurohypo AG die Nennwerte sämtlicher von der Eurohypo AG ausgegebenen Genussscheine um einen niedrigen, einstelligen Prozentsatz" herabgesetzt werden.

 

Nach rechtlicher Überprüfung des mit der Commerzbank Inlandsbanken Holding AG bestehenden Gewinnabführungsvertrages sind wir der Ansicht, dass Genusschein-Inhaber ihre Rechte geltend machen sollten. Der Gewinnabführungsvertrag beinhaltet nämlich auch eine Verlustausgleichsverpflichtung, so dass ein evtl. entstandener Verlust zunächst durch die Muttergesellschaft zu tragen ist und den Genussrechtsinhabern nicht angelastet werden kann.

 

Für unsere Ansicht spricht auch, dass die Eurohypo AG selbst für das Geschäftsjahr 2008 der selben Rechtsauffassung war. In 2008 wurden alle Genussscheine bedient.


Wenn auch Sie Genusscheine der Eurohypo besitzen, sprechen Sie uns an!

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann muss Ihre Rechtsschutzversicherung die für die Rechtsverfolgung nötigen Kosten tragen. Gerne holen wir für Sie ohne weitere Berechnung die Deckungszusage ein.

Vollmachtsformular in Sachen Eurohypo, einfach ausfüllen und zusenden!
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Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de