Kapitalanlagerecht: Lebensversicherung

Von ihrer Lebensversicherung (mit Kapitalwahlrecht) sind viele Kunden enttäuscht. Der Grund liegt in der unzureichenden Beratung bei Vertragsabschluss. Da wurde häufig mit prognostizierten
Renditen gerechnet, die sich aber letztlich nicht einstellten.Erst seit 2008 gelten umfangreiche Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Wer seine Lebensversicherung in den ersten Jahren nach Vertragsschluss kündigte, z. B. weil er die Raten nicht mehr aufbringen konnte, erhielt oft nur einen geringen Bruchteil der geleisteten
Einzahlungen zurück, weil immense Verwaltungskosten in Ansatz gebracht wurden. Der Bundesgerichtshof hat nun klar gestellt, dass so nicht gerechnet werden darf und dass dem Versicherten auch
nach einer Kündigung in den ersten Jahren mindestens 50% seiner eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden müssen. Viele Versicherungen weigern sich jedoch, entsprechend dem Urteil zu verfahren. Da
wird z. B. behauptet, man habe andere Versicherungskonditionen und deshalb sei das Urteil nicht anwendbar.
Weiterhin beliebt bei allen Vermittlern war es, die Lebensversicherung mit einem Kredit zu koppeln, die Tilgung des Kredits auszusetzen und die Tilgung über die anzusparende Lebensversicherung zu
planen. Dem Anleger erklärte man oftmals, das sei steuerlich günstiger - in Wirklichkeit freuten sich die Kreditvermittler darüber, dass sie nun auch noch von der Lebensversicherung eine Provision
erhielten.
Britische Lebensversicherungen haben seit Mitte der 90er Jahren einen ungeahnten Boom erlebt, weil sie angeblich weit bessere Renditen als deutsche Lebensversicherungen erzielen würden. Wir können das nicht bestätigen. Soweit in früheren Jahren Renditen von 12 - 13 % p.a. erzielt wurden, ist die Herkunft dieser Informationen zweifelhaft. Zumindest aber muss berücksichtigt werden, dass im Vereinigten Königreich auch eine Rekordinflation von rund 8 - 9% grassierte! Dementsprechend hat das britische Pflund gegenüber dem Euro über die Hälfte seines Wertes verloren!
Gehören Sie auch zu der Geschädigten-Gruppe? Dann sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter. Selbstverständlich können Sie sich aber auch an uns wenden, wenn Sie anderweitig Probleme mit Ihrer Lebensversicherung haben, z.B. weil bei Abschluss der Versicherung falsche Versprechungen gemacht wurden, die Versicherung steuerlich nicht anerkannt wird, uvm.
Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:
- Sabine Burges, Rechtsanwältin
- Gesa Deneke, Rechtsanwältin
- Jens Schneider, Rechtsanwalt
- Nicole Sauerwein, Rechtsanwältin
- Marcus Schröter,
Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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