Kapitalanlagerecht Rechtsprechung - 2010
Wer Kenntnis von nur einer von mehreren Beratungspflichtverletzungen des Vermittlers erlangt, der ist dem Verjährungseinwand nicht ausgesetzt. Es ist keine grobe Fahrlässigkeit, nicht unverzüglich
Neuer Datei-Download
Keine Anrechnung von Steuervorteilen im Rahmen der Schadensberechnung, wenn auch die Schadensersatzleistung der Beteuerung unterliegt
Neuer Datei-Download
Cinerenta-Entscheidung: Zu den Pflichten von Prospektverantwortlichen, insbesondere hier der Treuhänderin. Diese hat umfassende Aufklärungspflichten über ihre eigentliche Rolle als Mittelverwendung
Neuer Datei-Download
Auf Fehler eines Emissionsprospektes kann sich auch berufen, wer diesen nicht gelesen hat.
Neuer Datei-Download
Eine Bank kann sich für die Zeit ab 1990 nicht darauf berufen, sie habe keine Kenntnis darüber gehabt, dass sie über Rückvergütungen habe aufklären müssen
Neuer Datei-Download
Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der tatsächlichen Rendite sowie die Höhe der Vertriebsprovision beim Immobilienkauf
Neuer Datei-Download
Entscheidung zu Cobold-Zertifikaten
Neuer Datei-Download
Grundsätzlich keine Aufklärungspflicht eines freien Anlageberaters über die erhaltene Innenprovision, solange diese sich im Rahmen der im Prospekt ausgewiesenen Vertriebsprovisionen hält.
Neuer Datei-Download
Zu den Pflichten eines Mittelverwendungskontrolleurs. Der Vertrag unterliegt auch dann der AGB-Kontrolle, wenn er zwischen Fondsgesellschaft und Kontrolleur im einzelnen ausgehandelt wurde.
Neuer Datei-Download
Anspruch auf Auskunft über Mitgesellschafter eines Publikumsfonds zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung
Neuer Datei-Download
Wer als Mittelverwendungskontrolleur in Erscheinung tritt, muss dafür Sorge tragen, dass er über die nötigen Rechte verfügt, um die Anlegerinteressen zu wahren, oder er muss die Tätigkeit ablehne
Neuer Datei-Download
Ein Emissionsprospekt hat dem Anleger ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalbeteiligung zu vermitteln und sämtliche wichtigen Umstände zutreffend, verständlich und vollständig dargestel
Neuer Datei-Download
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
.
