Sofortrente, Privatrente, private Rentenversicherung

Impressinonen von Frankfurt

 

Die Sofort- oder Privatrente darf nicht mit der gesetzlichen Rente verwechselt werden. Während die gesetzliche Rentenversicherung im Sozialgesetzbuch geregelt ist und Streitigkeiten vor dem Sozialgericht ausgetragen werden, liegt einer Privatrente ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer zu Grunde.

 

Wie im Bereich der Lebensversicherung wird das Leistungsspektrum und die gegenseitigen Vertragspflichten durch den Versicherungsvertrag, dessen allgemeine Geschäftsbedingungen (in der jeweis anwendbaren Form, die nicht die aktuelle sein muss), die Spezialvorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

 

Auf Grund der starken strukturellen Ähnlichkeit zur Kapitallebensversicherung sind eine Vielzahl von Spezialproblemen auf die Rentenversicherung übertragbar.

 

Während der Versicherungsnehmer bei der Kapitallebensversicherung jedoch in der Regel erst nach vielen Jahren erfährt, wie gut oder schlecht seine Beiträge angelegt wurden, erhält er bei der privaten Rentenversicherung jährliche Mitteilungen, die Rückschlüsse auf die Werthaltigkeit eines Vertrages zulassen.

 

Regelmäßig stellen sich die Fragen, ob die Rentenleistungen angemessen sind und ob der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, einen Vertrag zu kündigen.

 

Hierzu gibt es interessante Neuregelungen im Versicherungsvertragsgesetz, die die Rechte des Versicherungsnehmers stärken.

 

Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de