Verjährung von Altansprüchen droht !

 

Fehlerhafte Anlageberatung: Verjährung alter Ansprüche droht zum 31.12.2011

von Rechtsanwältin Gesa Deneke, Frankfurt am Main

 

Kapitalanleger sollten ihre Kapitalanlagen rechtzeitig vor Jahresende noch einmal genau auf mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung hin überprüfen, da am 31.12.2011 viele Altansprüche verjähren und dann nicht mehr geltend gemacht werden können.

 

Dies gilt insbesondere für solche Anlagen, die schon vor 2002 auf dem grauen Markt erworben wurden. Gerade bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds aller Art (Filmfonds, Medienfonds, Prozessfinanzierungsfonds, geschlossenen Immobilienfonds etc.), aber auch bei sogenannten „Schrottimmobilien" und Versicherungsmodellen besteht häufig Anlass, sowohl die Anlageberatung als auch die Aussagen in den Verkaufsunterlagen unter die Lupe zu nehmen.

 

Vor dem Jahr 2002 galt für Schadensersatzansprüche in der Regel eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Mit Einführung des neuen Schuldrechts wurde diese Frist ab dem 01.01.2002 auf lediglich drei Jahre verkürzt. Diese neue, kurze Frist beginnt dann, wenn der geprellte Anleger von den Umständen Kenntnis erhalten hat, die zu einem Schadensersatz berechtigen.

 

Darüberhinaus ist bei diesem kenntnisabhängigen Beginn der Verjährung auch eine absolute Verjährungsfrist zu beachten. Diese endet spätestens zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Anlage gekauft worden ist. Für Altfälle aus den Jahren vor 2002 bedeutet dies daher, dass die Verjährungsfrist spätestens am 31.12.2011 endet. Danach bestehen keine Aussichten mehr, erfolgreich gegen Vermittler, Banken, Versicherer und andere Verantwortliche vorzugehen.

 

Insbesondere bei solchen Anlagen, die nicht annähernd die beim Kauf geschürten Erwartungen erfüllen, lohnt sich oft ein Blick auf die Beratungssituation beim Kauf des Produktes: Wo haben Sie das Produkt gekauft? Wer hat Sie beraten? Erfolgte die Beratung so, dass sie Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und Zielen angemessen war? Wurden Sie über „Kick-Backs", also verdeckt fließende Provisionen informiert? Welche Unterlagen haben Sie erhalten? Welche Aussagen werden in den Verkaufsmaterialien getroffen?

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Rechtslage und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kommen Sie zwecks Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgesprächs auf uns zu. Die geringen Kosten für ein oder zwei Beratungsstunden hierfür sich oft rasch bezahlt.

 

Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de