HSSB Vermögensbildungsfonds

 

HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI: Ein weiterer Fall von grober Falschberatung zulasten der Anleger!

Von Rechtsanwältin Gesa Deneke, Frankfurt am Main

 

 

Viele Kapitalanleger haben in den letzten Jahren bei ihren Investitionen erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Oftmals waren und sind davon auch Kleinanleger betroffen, die über kein großes Vermögen verfügen und daher eine sichere Kapitalanlage als Altersvorsorge suchten.

 

Gerade solche Anleger waren offenbar die Zielgruppe der HSSB AG, die den HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI in Werbeflyern unter anderem als „steueroptimierte Alternative zum Festgeld" bewarben und eine „stabile Wertentwicklung bei höchstmöglicher Sicherheit verbunden mit hoher Nachsteuerrendite" versprachen.

 

Erreicht werden sollte dies durch die Investition der eingesammelten Anlegergelder in „hochklassige Immobilienfonds".

 

Verschwiegen wurde bei den Beratungsgesprächen allerdings, dass sich ein großer Teil dieser „hochklassigen Immobilienfonds" zum Zeitpunkt der Anlageempfehlung bereits in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Bei vielen der Fonds war die Rücknahme der Anteile schon zeitweilig ausgesetzt worden, einige befinden sich in der Zwischenzeit in der Liquidation.

 

Von einer sicheren – mit Festgeld vergleichbaren – Anlage kann also keine Rede sein. Anstatt von einer stabilen Wertentwicklung zu profitieren mussten viele Anleger zusehen, wie nicht nur die versprochene Rendite, sondern auch das eingesetzte Kapital dahinschwanden. Fest für die Altersvorsorge eingeplante Reserven sind verloren.

 

Wenn auch Sie den Versprechungen der HSSB AG und der in den Vertrieb eingeschalteten Anlageberatern aufgesessen sind, dann lohnt sich ein Blick auf die seinerzeitige Beratungssituation: Entsprach der Kauf der Fondsanteile Ihren Anlagezielen, wurden Sie über die wirtschaftliche Situation des Fonds aufgeklärt und was wurde Ihnen versprochen? Gerne stehen wir Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Seite.

 

Bitte beachten Sie dabei die Verjährungsfristen: Für Kapitalanlagen, die in 2008 getätigt wurden, müssen in der Regel noch vor Ende des Jahres 2011 rechtssichere Schritte zur Hemmung der Verjährung unternommen werden.

 

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei. Sie erreichen uns unter der nebenstehenden Kontaktadresse.

 

Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de