Beratung im Kapitalanlagerecht: Vermögensverwaltung
Impressionen von Frankfurt
Einige Kapitalanleger lassen ihr Depot professionell durch Vermögensverwalter managen.
Nicht immer erfüllen die Manager aber die in sie gesetzten Erwartungen, nicht selten verliert ein Depot sogar deutlich an Wert. Welche Ansprüche hat ein Kunde dann?
Ein Vermögensverwalter muss zunächst - wie ein Anlageberater - Risikoprofil und Erfahrungshintergrund des Kunden in Erfahrung bringen. Einem konservativ eingestellten Kunden darf er kein
"gewinnorientiertes" Aktiendepot empfehlen, tut er es doch, kann er im Falle von Kurseinbrüchen auf Schadensersatz haften.
Der Vermögensverwaltungsvertrag ist schriftlich abzuschließen, dabei ist das Risikoprofil des Kunden festzuhalten, es sind sinnvollerweise Höchstgrenzen für Produkte (Zertifikate, Aktien,
Put/Call-Optionen etc.) sowie Informationspflichten bei Verlusten zu vereinbaren.
Der Vermögensverwalter muss sich bei seinen Anlageentscheidungen an die vereinbarten Grenzen halten. Oft sind Höchstgrenzen für Aktien (z.B. 50 % des Depotwertes) vereinbart; eine solche Grenze darf
verständlicherweise nicht überschritten werden.
Bei konservativ gemanagten Depots sind bereits Verluste über 5% zu melden.
Der Vermögensverwalter muss stets das Wohl des Klienten im Auge behalten. Ein sinnloses Umschichten des Depots, das nur Kosten verursacht (sog. Churning), nutzt allenfalls dem Verwalter, nicht aber
dem Kunden, und ist daher zu vermeiden.
Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:
- Sabine Burges, Rechtsanwältin
- Gesa Deneke, Rechtsanwältin
- Jens Schneider, Rechtsanwalt
- Nicole Sauerwein, Rechtsanwältin
- Marcus Schröter,
Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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