Fachanwalt für Steuerrecht

Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen


1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:

  • a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  • b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
  • c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.

 

Aus unserer Kanzlei sind zur Führung des Fachanwaltstitels berechtigt:

 

Die theoretischen Voraussetzungen für die Führung des Fachanwaltstitels haben nachgewiesen:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de