Steuerrecht

Schenkungsteuer

 

Das Schenkungsteuerrecht ist kompliziert und voller ungewöhnlicher Besonderheiten. 

 

Seit dem 1. 1. 2009 gelten zwar höhere Freibeträge für die Verwandten ersten Grades und den Ehegatten / registrierten Lebensgefährten. Jedoch bemisst sich die Schenkungsteuer andererseits grundsätzlich an den wirklichen Werten. Dadurch kommt es bei guten Vermögensverhältnissen zu einer deutlichen Steuermehrbelastung. Bei Immobilien ist nicht mehr das 12,5-fache des Jahresmietertrages maßgebend, und bei Betriebsvermögen sind die z.T. niedrigen Bilanzansätze nicht mehr maßgebend. Zwar wurden gerade für Unternehmen und Land- und Forstwirte Befreiungsvorschriften geschaffen; diese sind aber überaus kompliziert.

 

Andererseits besteht im Schenkungsteuerrecht die Chance, durch rechtzeitige Planung und Ausnutzung der 10-Jahres-Frist erhebliche Steuerersparnisse zu erzielen.

 

Steuervorteile können auch durch eine rechtzeitige vorweggenommene Erbfolge erzielt werden, außerdem ist die Übertragung des Familienheimes u. U. an Ehegatten, Kinder und Lebenspartner gänzlich steuerfrei.

 

Daher - und auch um die Steuerbelastung auf das niedrigste Maß zu senken - sollten Sie sich rechtzeitig über die bestehenden Möglichkeiten beraten lassen.

 

Ihr Team für Schenkungsteuerrecht:

 

Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de