Stiftungsrecht: Einführung
Die immensen Vorteile einer Stiftung erschließen sich erst auf den zweiten Blick. Jeder, der sicher stellen möchte, ein größeres Vermögen und seine Erträge der Familie auf Dauer
zu erhalten, sollte daher auch über eine Stiftung nachdenken.
Stiftungen können zu Lebzeiten oder auch von Todes wegen gegründet werden. Steuerlich begünstigt ist es sogar, wenn der Erbe aus eigenen Motiven, statt das Erbe anzunehmen, dieses zeitnah in eine
Stiftung einbringt.
Lebzeitige Stiftungen haben jedoch große steuerliche Vorteile gegenüber Stiftungen von Todes wegen. Oft wird eine Stiftung zunächst mit einem kleineren Betrag ins Leben
gerufen, (sogenannte "An-Stiftung") und es erfolgt später eine Zu-Stiftung, nachdem der Erfolg der Stiftung erprobt werden konnte.
Während ein vom Erblasser angeordneter Aufschub der Auseinandersetzung zeitlich befristet ist und auch eine Testamentsvollstreckung nicht über mehr als 1-2 Generationen funktioniert, kann mit einer
Stiftung das Vermögen wirkungsvoll und auf Dauer zusammen gehalten werden.
Dient die Stiftung gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken, dann wird sie auch noch steuerlich gefördert: Bis zu 1 Mio. EUR können - über 10 Jahre verteilt - für die Stiftungsgründung als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Ehepaar verdoppeln sich die Beträge. Bei Ausnutzung der Höchstbeträge und unter Zugrundelegung des Spitzensteuersatzes wären so zusammengerechnet Steuerersparnisse in Höhe von rund 50% des gestifteten Betrages möglich!
Die Stiftung selbst ist von allen Steuern befreit, es fällt insbesondere keine Erbschaftsteuer an, und das steuerfrei in der Stiftung erzielte Einkommen darf sogar noch zum Unterhalt des Stifters und seiner Familie eingesetzt werden!
Gerade bei kleineren Unternehmen mit Nachfolgeproblematik und daraus resultierender - eventuell existenzbedrohender - Erbschaftsteuerbelastung ist das außerordentlich interessant, zumal Möglichkeiten bestehen, der Eigentümerfamilie weiterhin maßgeblichen Einfluss in der Stiftung zu sichern.
All das sind Steuergeschenke, über die man näher nachdenken sollte. Allerdings bedarf es insoweit gründlicher Beratung. Gerne unterstützen wir Sie darin.
Wer sich zu Lebzeiten noch nicht entscheiden will, der kann ein Stiftung auch von Todes wegen errichten: Üblicherweise wird durch Testament ein Testamentsvollstrecker bestimmt, und diesem zur Auflage gemacht, eventuelle Pflichtteile abzufinden und das hiernach verbleibende Vermögen in eine steuerbegünstigte Stiftung einzubringen. Hierbei sind allerdings wichtige Details zu beachten.
Als langjährig tätige Anwälte verfügen wir über das nötige Wissen, um Sie adäquat zu betreuen.
Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich von den fantastischen Möglichkeiten überzeugen, die das Stiftungsrecht bietet.
Ihr Team für Stiftungsrecht:
- Reginald Rudolph, Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Erbrecht, Notar a.D.
- Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt / Steuerberater
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610 begin_of_the_skype_highlighting +49(69)29723610 end_of_the_skype_highlighting begin_of_the_skype_highlighting +49(69)29723610 end_of_the_skype_highlighting, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
Nächstes Thema: Warum eine Stiftung gründen ? - Bitte hier klicken!
.
