Stiftungsrecht: Kleine Checkliste für Stifter
Sie wollen eine Stiftung gründen? Eine, die ausschließlich oder teilweise gemeinnützige Ziele verfolgt? Oder doch lieber eine privatnützige Familienstiftung, die der Familie Ihr Lebenswerk auf Dauer erhält und sie versorgt? Soll diese Familienstiftung daneben auch gemeinnützigen Zwecken dienen? Wollen Sie und Ihre Familie die Möglichkeit haben, an der Stiftungsarbeit mit zu wirken? Fragen über Fragen! Die nachfolgende kleine Checkliste mit Fragen soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung eine vorläufige Hilfe sein:
1. Wenn Sie Ihr Vermögen ganz oder teilweise einem guten Zweck widmen wollen, werden Sie nach unserer Erfahrung bereits wissen, welche gemeinnützigen oder mildtätigen Ziele Sie verfolgen.
Aber: Reicht mein Vermögen für die Gründung einer selbständigen rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts (mindestens 50.000 €) oder muss ich mich (vielleicht zunächst einmal) für die Gründung einer unselbstständigen Stiftung (hierfür genügen ca. 10.000 €) entscheiden?
Ist der von mir gewählte Namen der Stiftung unverwechselbar? Und wie soll meine Stiftung arbeiten - als Förderstiftung (also nur Förderung!) oder aktiv als operative Stiftung?
2. Sollten Sie dagegen den Wunsch haben, durch die Stiftungsgründung ausschließlich oder zumindest teilweise Ihre Familie zu begünstigen, werden Sie sich andere Fragen zu stellen haben:
Welche Teile meines Vermögens will ich dauerhaft in die Stiftung überführen? Wenn es sich um ein Unternehmen handelt und kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist: Soll ich mein Unternehmen als Ganzes in die Stiftung einbringen oder ist es besser, zunächst einmal das Unternehmen zu veräußern, um anschließend das Kapital einzubringen? Welche steuerliche Konsequenzen hätte dies?
3. Will ich die Stiftung noch zu meinen Lebzeiten errichten oder soll die Stiftung erst nach meinem Tode entstehen, so dass ich ein entsprechendes Testament mit Anordnung der Testamentsvollstreckung errichten muss?
Falls Sie sich für die Stiftungsgründung zu Lebzeiten entschließen: Kann ich denn schon mein Vermögen oder einen Teil desselben endgültig auf meine Stiftung übertragen oder muss ich mir eine spätere Zugriffsmöglichkeit für den Fall der Not vorbehalten? Lebe ich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und muss deshalb meine Ehegatte der Überführung eines wesentlichen Teils meines Vermögens in meine Stiftung nach § 1365 BGB zustimmen?
4. Wie soll meine Stiftung organisiert sein? Soll sie einen mehrköpfigen Vorstand und ein Kuratorium haben? Oder besser kein Kuratorium und auch keinen Beirat? Wie finde ich geeignete Organmitglieder?
5. Habe ich pflichtteilsberechtigte Erben (Ehegatte, Abkömmlinge) und würden diese von meiner Stiftung Pflichtteilsergänzung nach meinem Ableben fordern? Was könnte man dagegen tun? Könnten Pflichtteils-Verzichtsverträge geschlossen werden?
6. Sobald Sie sich - nach Beratung z.B. durch uns - für eine bestimmte Stiftungsform entschieden haben, werden wir in ständiger Abstimmung mit Ihnen:
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die nötigen Vertragsentwürfe (Stiftungsgeschäft, Satzungsentwurf; Vertrag mit dem Stiftungsträger, im Falle der unternehmerischen Familienstiftung: die Gesellschaftsverträge usw.) unter Beachtung der steuerlichen Bedingungen (natürlich nur soweit die Steuerbegünstigung angestrebt wird!) fertig zu stellen;
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die Entwürfe mit der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt abzustimmen;
- bei der zuständigen Stiftungsaufsicht den Antrag auf staatlicher Anerkennung zu stellen (natürlich nur falls erforderlich!);
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beim zuständigen Finanzamt mit Antrag auf Erteilung der Steuernummer die vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit beantragen (natürlich nur falls erforderlich!);
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sobald Ihre Stiftung von der Stiftungsaufsicht anerkannt und deren Gemeinnützigkeit vorläufig bescheinigt ist, - in Abstimmung mit Ihnen - dafür sorgen, dass das Stiftungskapital bzw. das Stiftungsvermögen in die Stiftung überführt wird.
Dann ist Ihre Stiftung entstanden!
Wir wünschen Ihrer Stiftung langen Bestand! Und vergessen Sie nicht: Es gibt in Deutschland erfolgreiche Stiftungen, die auf eine jahrhundertlange Tradition zurückblicken können!
Ihr Team für Stiftungsrecht:
- Reginald Rudolph, Rechtsanwalt
- Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt
- Christina J. Reichel, Rechtsanwältin
- Klaas Keerl, Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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