Stiftungsrecht: Typologie der Stiftungen
Welche Stiftung kommt für mich in Betracht? Kleine Typologie der Stiftungen
Was ist überhaupt eine Stiftung?
Es gibt keine gesetzliche Definition der Stiftung! Vielmehr handelt es sich bei dieser Bezeichnung zunächst einmal nur um den Oberbegriff für eine Vielfalt körperschaftlicher Erscheinungsformen im privaten, öffentlichen oder kirchlichen Bereich, die sich alle „Stiftung" nennen, ohne immer eine solche zu sein.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Stiftungsarten vor. Sie können zu diesem Zwecke die nachfolgenden Stichwörter, und zwar am besten nacheinander, anklicken:
- Die rechtsfähige Stiftung
- Die unselbständige Stiftung, auch "Treuhandstiftung" genannt
- Die rechtsfähige Familienstiftung
- Gemeinnützige Formen der Stiftung
Ihr Team für Stiftungsrecht:
- Reginald Rudolph, Rechtsanwalt
- Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt
- Christina J. Reichel, Rechtsanwältin
- Klaas Keerl, Rechtsanwalt
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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