Stiftungsrecht: Warum eine Stiftung?
Immer öfter entscheiden sich Bundesbürger dafür, wesentliche Teile ihres Vermögens nicht ihren Verwandten zu vererben, sondern hiermit eine Stiftung, vorzugsweise eine gemeinnützige Stiftung, zu gründen.
Diese Feststellung gilt besonders für kinderlose ältere Menschen.
Denn mit der steuerbegünstigten Gründung einer gemeinnützigen Stiftung kann der Erblasser wesentlich mehr erreichen als mit der Erbeinsetzung entfernter Verwandter. Wenn man bedenkt, dass der Erbschaftsteuersatz bei Begünstigung von Geschwistern, Neffen oder Nichten zwischen 15% und 43% beträgt, so gibt es hier einen Haupterben, nämlich den Fiskus.
Oftmals erscheint es dann interessant, das Vermögen völlig steuerfrei in eine gemeinnützige Stiftung zu überführen. Verwandte wie zum Beispiel Geschwister, Neffen und Nichten brauchen deshalb nicht leer ausgehen, weil zu deren Gunsten Nießbrauchsrechte am Stiftungsvermögen bestellt werden könnten, so dass diese lebenslänglich abgesichert wären. Sie sehen: das Ziel einer jeden Vermögensnachfolge, nämlich die langfristige und steuerbegünstigte Vermögenserhaltung einerseits und die Versorgung der Familienangehörigen andererseits, lässt sich durch Gründung einer Stiftung besonders nachhaltig erreichen!
Das ist auch der Hauptgrund dafür, weshalb besonders Unternehmer als Stifter auftreten. Hinzu kommt der Ansehensgewinn: Die von einem Unternehmen getragene gemeinnützige Stiftung verschafft diesem Unternehmen eine Publizität und Sympathie, die ihm keine Werbeagentur für teures Geld vermitteln kann. Diese Feststellung gilt nicht nur für die Stiftungen von Großunternehmen (VW - Stiftung, Bertelsmann - Stiftung usw.), sondern erst recht für regionale Stiftungen mittelständischer Unternehmer.
Unternehmer gründen aber nicht nur gemeinnützige Stiftungen. Vielmehr spielt bei der Unternehmensnachfolge die sog. unternehmerische Familienstiftung eine immer größer werdende Rolle: Stellen Sie sich einen mittelständischen Unternehmer vor, der keinen geeigneten Unternehmensnachfolger hat, gleichwohl aber seiner Familie das Unternehmen, die Quelle allen Wohlstandes, erhalten will. Dieses typische Ziel einer jeden Unternehmensnachfolge kann der Unternehmer in ganz besonderer Weise durch die Gründung einer unternehmerischen Familienstiftung erreichen.
Aus all diesen Gründen ermuntern wir unsere Mandanten, insbesondere die mittelständischen Unternehmer, zur Stiftungsgründung. Hinzu kommt, daß die Stiftungsgründung vom Staat begrüßt und durch rechtliche und steuerliche Vergünstigungen erleichtert wird. Durch die im September 2002 in Kraft getretene Reform des Stiftungsrechts ist die Stiftungsgründung und deren staatliche Anerkennung weiter vereinfacht worden. Sowohl durch das im Juli 2000 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen als auch durch das rückwirkend zum 1. 1. 2007 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurden u. a. die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen erheblich erweitert:
So können jetzt Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro wie Sonderausgaben abgezogen werden. Für ein Stifterehepaar verdoppelt sich der Sonderausgabenabzug. Zusätzlich ist ein steuerlicher Spendenabzug bis zu 20% des zu versteuernden Einkommens möglich! Mehr hierzu nachfolgend unter dem Stichwort "gemeinnützige Stiftung".
Kein Wunder, dass die Zahl der Stiftungen, insbesondere die der rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftungen, von Jahr zu Jahr steigt und weiter steigen wird, solange nicht der private Wohlstand durch Inflation oder Krieg wieder zerstört wird. So sind im Jahre 2008 bundesweit 1020 neue Stiftungen gegründet worden. Und was die Stiftungsdichte angeht, ist Frankfurt neben Hamburg die Nummer 1 in Deutschland!
Ihr Team für Stiftungsrecht:
- Reginald Rudolph, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
- Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt / Steuerberater
Ramminger & Rudolph - Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Zeil 79 (zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Brockhausbrunnen), 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49(69)29723610 begin_of_the_skype_highlighting +49(69)29723610 end_of_the_skype_highlighting, Fax: +49(69)2972361112, e-Mail: post@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de
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