NOTAR
Dr. Harald Ramminger
Notar mit Amtssitz
Frankfurt am Main
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ERSTGESPRÄCH
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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2018 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn und Finanz),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
mit uns eng verbundene
GmbH Steuerberatungs-gesellschaft (Tel. 069 / 40500420, post@awts.de)
Sie erreichen uns
Montags-Freitags 8-18 Uhr
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oder per E-Mail unter
Zeil 79
Frankfurt
(zwischen Hauptwache
und Konstablerwache)
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, tritt damit in eine bestehende Gemeinschaft ein und muss sich den dort geltenden Regeln unterwerfen.
Deshalb ist es außerordentlich wichtig für jeden Wohnungskäufer, sich eingehend zunächst mit der Teilungserklärung auseinanderzusetzen, aber auch mit der Gemeinschaftsordnung und den in den Versammlungen ergangenen Beschlüssen der Wohnungseigentümer, an die er später gebunden sein wird.
Problematischer als die Frage, ob Haustiere im Haus gehalten werden dürfen, kann z.B. die Frage sein, welche Nutzungen zulässig sind und / oder ob ein Nachfolger an Umlagebeschlüsse gebunden ist.
Im Wohnungseigentumsrecht gibt es etliche Fehlvorstellungen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums. Nur wenige sind beispielsweise darüber informiert, dass nicht nur die tragenden Wände in der eigenen Wohnung Gemeinschaftseigentum darstellen, sondern auch Fenster, Wohnungseingangstüren, oftmals Heizkörper uvm. Im einzelnen ist das durch die Teilungserklärung geregelt. Darin kann näheres bestimmt werden.
Wir beraten und vertreten Mandanten bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.
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