Die nachfolgenden Fragebögen sollen Ihnen und uns für die häufigsten Anwendungsfälle eine Hilfe sein (bitte anklicken)
Kauf eines unbebauten Grundstückes
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Fragebogen Volljährigenadoption
NOTAR
Dr. Harald Ramminger
Notar im Bezirk des
OLG Frankfurt am Main
KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2018 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn und Finanz),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
mit uns eng verbundene
beratung, Treuhand und Steuerberatung
(Tel. 069 / 40500420, post@awts.de)
Derzeit
erreichen Sie uns
Montags-Freitags 9-17 Uhr
nur telefonisch unter
oder per E-Mail unter
Unsere Briefanschrift lautet
Zeil 79
60313 Frankfurt
Mitbürger, die nur noch eingeschränkt in der Lage sind, für ihre eigenen Angelegenheiten zu sorgen, erhalten auf Antrag oder auch von Amts wegen einen Betreuer. Vor der Betreuerbestellung erfolgt stets eine Überprüfung des Geisteszustandes durch einen Facharzt für Psychiatrie.
Je nachdem, wie das Urteil dieses Arztes ausfällt, wird ein Betreuer z. B. bestellt zur Hilfe in bestimmten Lebenslagen oder auch zur rechtlichen Vertretung. An die Stelle der früheren Entmündigung ist die Betreuung getreten mit Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers für alle rechtsgeschäftlichen Aktivitäten des Betreuten.
Wird eine Betreuung erforderlich, so gehen die meisten Personen davon aus, dass der nächste Angehörige zum Betreuer berufen wird.
Das ist aber nicht immer und hundertprozentig der Fall. Vielmehr kann das Betreuungsgericht zum Ausschluss etwaiger Interessenkollissionen auch fremde Dritte - sog. Berufsbetreuer - zu Betreuern bestellen und das wünscht sich im Allgemeinen wohl niemand.
Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene hiergegen rechtzeitig Vorsorge treffen und die aus seiner Sicht geeignete Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis und ggf. auch Ersatzpersonen vorschlagen. Das Betreuungsgericht wird dann zunächst diese Person fragen, ob sie zur Übernahme der Betreuung bereit ist.
Die Tätigkeit wird vom Gesetz her nicht vergütet. Die Tätigkeit der Berufsbetreuer hingegen schon.
In der Betreuungsverfügung kann der Betroffene z.B. eine Vergütung regeln oder auch nähere Bestimmungen zum rechtlichen Dürfen regeln.
Die Schriftform genügt nach dem Gesetz für die so genannte Betreuungsverfügung. Wir empfehlen gleichwohl die notarielle Beurkundung.
Die Eintragung der Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister wird dringend empfohlen. Durch die Eintragung wird gewährleistet, dass das Betreuungsgericht, welches über eine Betreuung entscheidet, Kenntnis von dem Betreuervorschlag des Betroffenen erhält.
Autor: Notar Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt und Steuerberater