NOTAR
Dr. Harald Ramminger
Notar im Bezirk des
OLG Frankfurt am Main
KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2018 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn und Finanz),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
mit uns eng verbundene
beratung, Treuhand und Steuerberatung
(Tel. 069 / 40500420, post@awts.de)
Derzeit
erreichen Sie uns
Montags-Freitags 9-17 Uhr
nur telefonisch unter
oder per E-Mail unter
Unsere Briefanschrift lautet
Zeil 79
60313 Frankfurt
Viele hundert Schiffsfonds verschiedener Gesellschaften stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit und ringen ums Überleben - bei anderen wurde bereits Insolvenz eröffnet. Der volkswirtschaftliche Schaden in Deutschland liegt bei über 10 Milliarden Euro. Anleger fragen sich, wie sie richtig reagieren sollen.
Um Anleger zu ködern, werden nicht selten jährliche „Auszahlungen“ oder gar „Ausschüttungen“ in Höhe eines festen Zinssatzes versprochen. Dabei musste den Initiatoren an sich klar sein, dass derartige Formulierungen höchst irreführend sind. Wer den Emissionsprospekt genau liest, findet denn auch den Hinweis, dass derartige Zahlungen nur in der Hoffnung auf zukünftige Gewinne erfolgen, von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig und insbesondere im Falle einer späteren Insolvenz an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen sind. Dennoch lohnt es sich, vor Gericht zu argumentieren, dass derartige Konstruktionen darauf angelegt sind, Kapitalanleger zu täuschen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen eine Vielzahl weiterer Argumentationsmöglichkeiten, die geschädigten Anlegern helfen können:
Wenn Sie in einem Schiffsfonds investiert sind, dann sollten Sie als erstes prüfen, ob Sie getäuscht und Scheingewinne ausgezahlt wurden. Das erkennen Sie, indem Sie sich die jeweiligen Jahresabschlüsse Ihres Fonds ansehen. Suchen Sie dort nach dem Jahresergebnis. Liegt es unterhalb des Ausschüttungsbetrags oder ist es negativ, so sind Sie auf eine Täuschung hereingefallen. Warten Sie nicht, bis Verjährung eintritt, sondern sprechen Sie dann kurzfristig mit uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Kündigungswelle bei Bausparverträgen - Betrügerische Erbfallanzeigen - Risiken bei Flugzeugfonds - Anlagefalle geschlossener Immobilienfonds - Börsenkursmanipulationen und Verstöße gegen die Adhoc-Publizität - betrügerische Kreditofferten - Wissenswertes zu Lebensversicherungen - Risiko offener Immobilienfonds - verbotene Schneeballsysteme - Hilfe bei so genannten Schrottimmobilien - Risikoanlage Schiffsfonds - Problem Swapverträge - Geldvernichtung durch Unternehmensanleihen - Volkswagen-Aktionäre können Kursverluste geltend machen! - Investmentidee Windparkfonds